Wir sind beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken zugelassen und berechtigt, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden.
Die Rechtsanwälte Hans Wipfinger und Hermann Lorenz sind in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verbunden. Rechtsanwalt Marco Reinz ist angestellter Rechtsanwalt.Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Landauer Str.17, 66482 Zweibrücken (www.rak-zw.de).
Unsere Umsatzsteueridentifkationsnummer lautet: DE 148613031.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen (§ 43a Abs.4 BRAO) untersagt. Vor Annahme eines Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenskonflikt vorliegt. Dabei benutzen wir unser Programm RA-MICRO.
Unsere Berufsregeln sind:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Bei Streitigkeiten zwischen Anwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken (s.o., gem. § 73 Abs.2 Nr.3 iVm § 73 Abs.5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO), im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-mail: schlichtungsstelle@brak.de.
Unsere Berufshaftpflichtversicherung ist der Bayerische Versicherungsverband, Versicherungsaktiengesellschaft, Maximilianstr.53, 80530 München.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Tätigkeit auf dem Gebiet des Rechtes der europäischen Staaten einschließlich Tätigkeiten in diesen Staaten.
Ausgenommen sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht.